Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb im November
JW 03.11.2020
Aufgrund des dramatischen Anstiegs an Covid-19 Fällen in den letzten Tagen hat sich die Bundesregierung entschließen müssen, einen neuerlichen Lockdown für viele Bereiche des öffentlichen Lebens zu verhängen.
Diese Maßnahmen betreffen auch die Schulen. Für alle Pflichtschulen im Land Salzburg gilt im November die Ampelfarbe ORANGE.
Vorgangsweise in der Primarstufe und Sekundarstufe I
Der Schulbetrieb wird im Präsenzbetrieb fortgesetzt, jedoch müssen zusätzliche Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen ergriffen werden:
- Es finden keine Schulveranstaltungen, wie Exkursionen, Projekttage außerhalb der Schule usw. mehr statt. Ausflüge in den Park oder die Natur sind natürlich weiterhin erlaubt.
- An die Schulen dürfen keine externen Personen mehr eingeladen werden (Workshops, Lesepaten usw.). Davon ausgenommen sind selbstverständlich Personen, die für die Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig sind, wie z. B. Assistenzen für Kinder mit Beeinträchtigungen u. ä.
- Lehrer/innenkonferenzen finden ausschließlich online statt (keine Besprechungen in Konferenzzimmern).
- Die Schulleitung kann das Tragen von MNS anordnen – für einzelne Schulstufen (z. B. nur für „größere Kinder“) oder auch einzelne Klassen. Die Maßnahme kann auch zeitlich flexibel gestaltet und am Standort jederzeit der Situation angepasst werden.
- Wenn es die Situation erforderlich macht, kann an Pflichtschulen für einen oder mehrere Tage Distance-Learning angeordnet werden. Eine solche Situation liegt aber nur dann vor, wenn es mehrere positive COVID-19-Fälle an einer Schule gibt, die Abklärung durch die Gesundheitsbehörde noch offen ist und der Vollbetrieb an der Schule gefährdet wäre. Für die Anordnung von Distance-Learning im Pflichtschulbereich ist die Zustimmung der Bildungsdirektion und des BMBWF erforderlich. Ein Notbetrieb mit entsprechender Betreuung soll in diesen Fällen jedenfalls aufrechterhalten werden.
- Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten sind nur mehr im Freien möglich, in geschlossenen Räumen hat dies zu unterbleiben.
- Bewegung und Sport hat – wenn immer es möglich ist - im Freien stattzufinden, jedenfalls aber mit erhöhtem Sicherheitsabstand (2 Meter). Kontaktsportarten sind unzulässig.
- Beim Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende ist von der Schulleitung darauf zu achten, dass größere Personenansammlungen möglichst vermieden werden.
Zur in Zeiten wie diesen immens wichtigen Kommunikation mit allen Schulpartner/innen des Schulstandortes stehe ich jederzeit für Fragen von Lehrkräften, Schüler/innen und Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zum Präventions- und Hygienekonzept, aber auch zum Schulstatus (bspw. Bedeutung der aktuellen Schulampelfarbe für den Schulbetrieb, gänzliche/teilweise Schulschließungen nach dem Epidemiegesetz, …) zur Verfügung:
06244/6284 bzw. 0664/88457305 oder direktion@ms-kuchl.salzburg.at
Josef Wimmer
Schulleiter
Elternbrief Lockdown_BM Fassmann.pdf