MS-Kuchl

Der Eingang in eine neue Dimension des Lernens

Schulbesuch während der Quarantäne von Kuchl

RB   17.10.2020

Die Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg ist nun da und stellt auch klar, dass alle Schülerinnen und Schüler, auch jene, die nicht in Kuchl wohnen, während der Quarantäne von Kuchl die Schule besuchen dürfen (§6 Abs.2 Z.5). 
Wir freuen uns, wenn alle unsere Schülerinnen und Schüler am Montag wieder in der Schule sind.










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