Der Eingang in eine neue Dimension des Lernens
RB 17.10.2020
Die Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg ist nun da und stellt auch klar, dass alle Schülerinnen und Schüler, auch jene, die nicht in Kuchl wohnen, während der Quarantäne von Kuchl die Schule besuchen dürfen (§6 Abs.2 Z.5).
Wir freuen uns, wenn alle unsere Schülerinnen und Schüler am Montag wieder in der Schule sind.
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